wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.01.2021
1 S 115/20 -

Vorerst kein Rückbau der sog. Pop-up-Radwege

Öffentliche Sicherheitsbelange überwiegen

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die temporären Radfahrstreifen (sog. Pop-up-Radwege) im Berliner Stadtgebiet vorerst nicht zurückgebaut werden müssen. Damit hat es auf die Beschwerde des Landes Berlin den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben, dessen Vollziehung bereits im Oktober 2020 vorläufig ausgesetzt worden war.

Das Verwaltungsgericht hatte dem Antrag eines Verkehrsteilnehmers auf Beseitigung der Radfahrstreifen stattgegeben, weil die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Voraussetzungen für die Einrichtung der Verkehrsanlagen nicht hinreichend dargelegt hatte. Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und/oder der Verkehrsablauf ganz konkret auf eine Gefahrenlage hinwiesen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei. Im Beschwerdeverfahren hat die zuständige Senatsverwaltung erstmals die erforderliche Gefahrenprognose durch Verkehrszählungen, Unfallstatistiken u.ä. belegt sowie die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen durch verkehrsbezogene Ermessenerwägungen ergänzt.

Trennung des Radverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr aus Sicherheitsgründen notwendig

Das OVG hat der Beschwerde der Senatsverwaltung gegen den VG-Beschluss stattgegeben. Unter Berücksichtigung der nunmehr vorgelegten Unterlagen sei der Beschluss des Verwaltungsgerichts mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Ergebnis fehlerhaft. Der Antragsgegner habe jetzt zutreffend auf die Kriterien der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen abgestellt, um die Gefahrenlagen anhand der jeweils ermittelten Verkehrsstärken im Verhältnis zu den gefahrenen Geschwindigkeiten beurteilen zu können. Danach seien die maßgeblichen Straßenzüge überwiegend den Belastungsbereichen III oder IV zuzuordnen, bei denen eine Trennung des Radverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr aus Sicherheitsgründen gefordert sei. Dieser öffentliche Belang überwiege die privaten Interessen des Antragstellers.

Minimale Fahrzeitverlängerung hinzunehmen

Als eigenen Belang habe er lediglich pauschal geltend gemacht, sich wegen Staus nicht in gewohnter Weise durch das Stadtgebiet bewegen zu können. Die von ihm zum Nachweis der behaupteten Fahrzeitverlängerung im Beschwerdeverfahren nachgereichten Zahlen bezögen sich auf das gesamte Land Berlin und das Jahr 2019. Sie seien deshalb bereits im Ansatz ungeeignet, Stauzeiten durch die erst im Frühjahr 2020 angelegten Radfahrstreifen auf den hier maßgeblichen Straßenabschnitten zu belegen. Nach den vom Antragsgegner für die konkreten Straßenabschnitte eingereichten Unterlagen verlängerten sich die Fahrzeiten nur minimal. Dies sei vom Antragsteller bis zur Entscheidung über seine Klage hinzunehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gefahrenprognose | Pop-up-Radwege | Radfahrweg | Radweg | Rückbau

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29678 Dokument-Nr. 29678

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29678

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Dennis Langer schrieb am 08.01.2021

Wie funktionieren eigentlich diese sog. Pop-up-Radwege?

Muss jemand mit der Maus darauf klicken, damit sie aufpoppen?

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?