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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Protestcamp“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 17.10.2024
- 6 L 798/24 -
Angeordnete Räumung des "Camp for Gaza" an der RWTH voraussichtlich rechtmäßig
Gaza-Protestcamp auf Hochschulgelände darf geräumt werden
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, das die Verfügung des Polizeipräsidiums Aachen vom 23. September 2024, mit der die Versammlung "Camp for Gaza" zeitlich beschränkt und der Rückbau aller Aufbauten angeordnet wurde, sich nach einer Überprüfung im Eilverfahren als voraussichtlich rechtmäßig erweist.
Das Polizeipräsidium Aachen hatte mit Verfügung vom 23.09.2024 die Versammlung "Camp for Gaza" bis zum 30.09. 2024 zeitlich beschränkt, danach sollte das Camp abgebaut werden. Die Camp-Veranstalter sahen ihr Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt und gingen vor Gericht.Das VG Aachen gab im Eilverfahren allerdings der Polizei recht. Die zeitliche Beschränkung des Protestcamps dient dem erforderlichen Ausgleich zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit einerseits und den schützenswerten Interessen der Universität sowie der dort tätigen (wissenschaftlichen) Mitarbeiter und Studierenden andererseits. Letztere sind durch das... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2024
- 1 S 30/24 -
Protestcamp Grünheide: Beschwerde der Polizei erfolglos
Baumhäuser dürfen bleiben
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte Mitte März dem Eilantrag der Anmelderin der Versammlung "Protestcamp zum Schutz des Waldes" gegen einen Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums für das Land Brandenburg stattgegeben. Die hiergegen vom Polizeipräsidium eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zurückgewiesen.
Das Protestcamp befindet sich in einem Waldgebiet, das von den Erweiterungsplänen der Tesla-Fabrik in Grünheide betroffen ist, und wendet sich gegen diese Erweiterung. Es wurde erstmalig vom 29. Februar bis zum 15. März 2024 als Versammlung angemeldet. Die Antragstellerin des hiesigen Verfahrens hat die Fortsetzung der Versammlung bis zum 20. Mai 2024 angemeldet, verbunden mit einer... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 19.03.2024
- 3 L 221/24 -
Protestcamp gegen Tesla-Werk Grünheide darf vorerst bleiben
Eilantrag gegen Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums Potsdam zum Protestcamp in Grünheide erfolgreich
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat den Eilantrag der Anmelderin der Versammlung „Protestcamp zum Schutz des Waldes“ gegen die von ihr angegriffenen Auflagen in dem Bescheid des Polizeipräsidiums für das Land Brandenburg vom 15. März 2024 stattgegeben.
Das „Camp zum Schutz des Waldes“, auch zum „Thema der Wasserknappheit in der Region – gegen die Erweiterung der Tesla-Fabrik“, das sich als Fortsetzung und Fortentwicklung einer entsprechenden erstmalig am 29. Februar 2024 bis zum 15. März 2024 angemeldeten Versammlung versteht, befindet sich in einem Waldgebiet, das von den Erweiterungsplänen der Tesla-Fabrik in Grünheide betroffen... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2022
- 6 C 9.20 -
Protestcamps - hier: Klimacamp - sind laut Bundesverwaltungsgericht als Versammlungen durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit geschützt
"Klimacamp 2017" im Rheinland unterfiel mit Infrastruktureinrichtungen der Versammlungsfreiheit
Das "Klimacamp 2017" im Rheinland war eine durch Art. 8 GG geschützte Versammlung. Das Polizeipräsidium Aachen als Versammlungsbehörde hat sich zu Unrecht darauf berufen, dass ein als Übernachtungsfläche mit Zelten und Sanitäreinrichtungen genutztes Feld von dem Anwendungsbereich des Art. 8 GG und des Bundesversammlungsgesetzes (VersammlG) ausgenommen gewesen sei. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und in diesem Zusammenhang Maßgaben für den Schutz von sog. Protestcamps durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit entwickelt.
Die Klägerin meldete das Klimacamp für die Dauer von elf Tagen im August 2017 als öffentliche Versammlung unter freiem Himmel bei dem Polizeipräsidium Aachen an. Das Polizeipräsidium wies der Klägerin in Form einer auf § 15 Abs. 1 VersammlG gestützten Ortsauflage eine von der Klägerin gemietete Fläche und einen dieser Fläche benachbarten Sportplatz in Erkelenz als Versammlungsflächen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 08.07.2021
- 7 B 2527/21 -
"Camp für Agrarwende 2021" ist eine Versammlung
Veranstaltung stellt grundrechtlich geschützte Versammlung dar
Das Verwaltungsgericht Oldenburg einem Eilantrag gegen einen feststellenden Bescheid des Landkreises Vechta stattgegeben, mit dem einem geplanten Protestcamp der Schutzbereich des Versammlungsrechts abgesprochen wurde.
Der Antragsteller plant in der Gemeinde Goldenstedt im Landkreis Vechta in der Zeit von Montag (12. Juli 2021) bis Samstag (17. Juli 2021) eine zeltstadtähnliche Veranstaltung mit Übernachtung und Versorgung von etwa 500 Teilnehmern, die sich inhaltlich gegen die "Verantwortung der industriellen Tierwirtschaft für vielfältige soziale, tierethische und ökologische Problemlagen sowie... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.08.2020
- 1 BvQ 94/20 -
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin ab
Protestcamp gegen staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Anlässlich eines von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügten Verbots einer in Berlin auf der Straße des 17. Juni für den Zeitraum zwischen dem 30. August und dem 14. September 2020 geplanten Dauermahnwache zum Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat die 1. Kammer des Ersten Senats einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Verbot der Dauermahnwache bestätigt.
Er genügt nicht dem auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatz der Subsidiarität, wonach vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zunächst fachgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen sind.Der Antragsteller trägt vor, er habe seine ursprüngliche Anmeldung der Dauermahnwache vom 22. August 2020 nach der Entscheidung... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.10.2017
- 6 C 46/16 -
BVerwG: Faktischer Eingriff in Versammlungsfreiheit aufgrund Tiefflugs eines Kampflugzeugs über Protestcamp
Einschüchternde Wirkung des Überflugs wegen Lärm, Anblick und Überraschungswirkung
Fliegt ein Kampflugzeug der Bundeswehr im Tiefflug über ein Protestcamp, um Luftbilder anzufertigen, so liegt darin ein faktischer Eingriff in die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Der Eingriff ist in der einschüchternden Wirkung des Überflugs wegen des Lärms, des Anblicks und der Überraschungswirkung zu sehen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm im Juni 2007 überflog ein Tornado-Kampflugzeug der Bundewehr in einer Höhe von 114 m ein Camp von Demonstranten, um Fotos vom Camp anzufertigen. Das Camp diente als Unterkunft. Eine Demonstrantin sah in dem Tiefflug des Kampfflugzeugs einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und erhob daher Klage... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.06.2017
- 1 BvR 1387/17 -
Stadt Hamburg muss G20-Protestcamp vorsorglich den Regeln des Versammlungsrechts unterstellen
Umfang des Camps kann begrenzt und mit Auflagen versehen werden
Das Bundesverfassungsgericht hat im Wege der einstweiligen Anordnung der Stadt Hamburg aufgegeben, über die Duldung des im Stadtpark geplanten Protestcamps versammlungsrechtlich zu entscheiden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht auf einer Folgenabwägung. Nicht Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob und wieweit das Protestcamp in Blick auf die öffentliche Sicherheit beschränkt oder möglicherweise auch untersagt werden kann.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist Anmelder und vorgesehener Leiter einer geplanten Veranstaltung, die vom 30. Juni bis 9. Juli 2017 in der Form eines politischen Protestcamps auf der großen Festwiese des Hamburger Stadtparks stattfinden soll. Es werden etwa 10.000 Personen aus aller Welt erwartet, die in 3.000 Zelten wohnen und übernachten sollen. Während seiner... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 02.06.2015
- M 22 E 15.2155 -
VG München: Hochwassergefahr kein Grund Anti-G7-Camp zu verbieten
Anti-G7-Camp darf errichtet werden
Das Verwaltungsgericht München hat das Verbot eines Protestcamps gegen den G7-Gipfel auf einer Wiese bei Garmisch-Partenkirchen aufgehoben. Die Richter folgten nicht der Argumentation des Landratsamts, die für das Protestcamp angemietete Wiese sei vom Hochwasser bedroht.
Das Verwaltungsgericht München hat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für die Errichtung und den Betrieb eines „Anti-G7-Camps“ (Zeltlager) weitgehend stattgegeben und den Markt Garmisch-Partenkirchen verpflichtet, das Camp ab sofort bis zum 11. Juni 2015 mit bis zu ca. 1.000 Teilnehmern zu dulden. Dem Markt Garmisch-Partenkirchen bleibt es aber unbenommen, unter Beachtung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 21.08.2013
- 20 L 1195/13 -
Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten und Verpflegungsstellen für mehrtägige Veranstaltung nicht mehr vom Versammlungsgesetz gedeckt
Zelte und Unterkünfte im Klimacamp in Kerpen unzulässig
Das Klimacamp in Kerpen muss ohne Übernachtungsmöglichkeiten und Verpflegungsstellen auskommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.
In Kerpen soll das Klimacamp 2013 wie in den vorhergehenden Jahren stattfinden. Die rund zweiwöchige Veranstaltung ist als Versammlung angemeldet worden. Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises hat den Veranstaltern untersagt, Zelte und Unterkünfte sowie Verpflegungsstellen auf dem Versammlungsgelände einzurichten. Das dagegen angestrengte Eilverfahren blieb ohne Erfolg.... Lesen Sie mehr
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