wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.03.2023
3 B 28/21 -

AfD muss Sanktionszahlungen wegen Parteispende leisten

Annahme der Spende war rechtswidrig

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach die Partei Alternative für Deutschland (AfD) an die Verwaltung des Deutschen Bundestages Sanktionszahlungen wegen einer im Bundestagswahlkampf 2017 verbotswidrig angenommenen Spende leisten muss.

Die Spende war von zwei Unternehmen aus der Schweiz an den Kreisverband der AfD Bodenseekreis mit dem Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media" überwiesen worden. Wirtschaftlich war die Spende jedoch nicht den beiden Unternehmen zuzurechnen, sondern einem nicht festgestellten Spender. Da das Parteiengesetz einer politischen Partei verbietet, anonyme Spenden anzunehmen, hatte die Bundestagsverwaltung gegenüber der AfD Sanktionszahlungen in Höhe von rund 396.000 Euro festgesetzt, was dem dreifachen Spendenbetrag entspricht.

Spende als Partei- und nicht als Direktspende zu werten

In dem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht hat die AfD erneut geltend gemacht, dass es sich nicht um eine Spende an die Partei, sondern um eine sogenannte Direktspende an die Kandidatin Alice Weidel persönlich gehandelt habe. Eine solche Direktspende unterliegt keinem Annahmeverbot nach dem Parteiengesetz und rechtfertigt daher keine Festsetzung von Sanktionszahlungen. Dieser Argumentation ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. Aufgrund der Umstände des Einzelfalles, zu denen u.a. die Überweisung auf das Parteikonto gehöre, stelle sich die Spende als Partei- und nicht als Direktspende dar. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Parteienrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: AfD | Alternative für Deutschland | Annahmeverbot | Parteispenden | Sanktionen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32698 Dokument-Nr. 32698

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32698

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?