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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.03.2023
- 3 B 28/21 -
AfD muss Sanktionszahlungen wegen Parteispende leisten
Annahme der Spende war rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach die Partei Alternative für Deutschland (AfD) an die Verwaltung des Deutschen Bundestages Sanktionszahlungen wegen einer im Bundestagswahlkampf 2017 verbotswidrig angenommenen Spende leisten muss.
Die Spende war von zwei Unternehmen aus der Schweiz an den Kreisverband der
Spende als Partei- und nicht als Direktspende zu werten
In dem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32698
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