wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.9/0/5(8)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.08.2023
6 B 15/22, 6 B 16/22 und 6 B 17/22 -

Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für ein mittels offizieller Samenspende gezeugtes Kind ohne rechtlichen Vater

Anspruch auf Kenntnis der Abstammung führt bei Samenspenden nicht zu einem Anspruch auf Unterhaltsvorschuss

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in drei Berufungsverfahren entschieden, dass eine alleinerziehende Mutter für ihr Kind, das unter Verwendung einer offiziellen Samenspende nach dem Samen­spender­register­gesetz gezeugt worden ist, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhalts­vorschuss­gesetz hat.

Die Klägerinnen hatten sich mit ihren Berufungsverfahren gegen Urteile des Verwaltungsgerichts gewandt, das entschieden hatte, Unterhaltsvorschuss sei nicht zu gewähren, weil dies der gesetzgeberischen Konzeption widerspreche, die öffentliche Unterhaltsleistung in erster Linie als Vorschuss zu zahlen und von dem säumigen zum Barunterhalt verpflichteten anderen Elternteil zurückzufordern.

Samenspender wird nicht rechtlicher Vater

Dieser Würdigung ist das Oberverwaltungsgericht gefolgt. Zwar habe das Kind nach dem Samenspenderregistergesetz einen Anspruch darauf, zu erfahren, wer sein biologischer Vater sei. Ein Rückgriff der Unterhaltsvorschussstelle auf den anderen Elternteil sei aber von vornherein aussichtslos, weil die mit dem Samenspenderregistergesetz am 1. Juli 2018 in Kraft getretene Regelung des 1600d Abs. 4 BGB es ausschließe, dass der offizielle Samenspender als rechtlicher Vater festgestellt werde. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33181 Dokument-Nr. 33181

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33181

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.9 (max. 5)  -  8 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Ingrid Okon schrieb am 21.08.2023

das Kindeswohl sollte immer an erster Stelle stehen. Wenn diese Mütter vielleicht wegen Partner/innen Trennung in eine finanzielle Notlage geraten sind, sollte das Gericht in der Lage sein, andere Hilfen zu empfehlen. Ich denke an Wohngeld, oder Sozialgeld.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?