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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.05.2023
- OVG 1 S 42/23 -
Russische Fahnen bei Gedenkfeiern in Berlin zum Ende des Zweiten Weltkriegs bleiben nun doch verboten
OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Verbote der versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügung zum 8./9. Mai 2023
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass weder St.-Georgs-Bänder, St.-Georgs-Fahnen, russische Fahnen und Flaggen noch die Flagge der UdSSR am 9. Mai 2023 vor dem sowjetischen Ehrenmal im Tiergarten gezeigt werden dürfen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 6. Mai 2023 geändert. Es verbleibt demnach auch insoweit bei den Regelungen der Allgemeinverfügung der Polizei Berlin.
Russische Symbole sind angesichts des fortdauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine geeignet Gewaltbereitschaft zu vermitteln
Der 1. Senat hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Die Prognose der Polizei, dass die Symbole angesichts des fortdauernden Angriffskrieges gegen die
Über die Verwendung ukrainischer Symbole hatte der Senat nicht zu entscheiden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 32875
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