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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.10.2006
- OVG 1 S 90.06 -
Vermittlung von privaten Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis nach wie vor verboten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde eines Vermittlers von privaten Sportwetten gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen, mit dem die vom Land Berlin untersagte Vermittlung von privaten Sportwetten bestätigt worden war.
Wie das Verwaltungsgericht Berlin hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg das Vermitteln privater
Zwar seien die Landesgesetze über das Lotteriewesen - mit dem darin enthaltenen staatlichen Monopol für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 38/06 des OVG Berlin-Brandenburg vom 30.10.2006
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Dokument-Nr. 3269
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