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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.11.2006
- OVG 3 S 72.06 -
NPD-Beschwerde zur Nutzung des Fontane-Hauses hat vor dem OVG Erfolg
OVG sieht kein nicht kalkulierbares Sicherheitsrisiko
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat auf die Beschwerde der NPD gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin das Bezirksamt Reinickendorf verpflichtet, der NPD für ihren Bundesparteitag am 11. und 12. November 2006 im Fontane-Haus im Märkischen Viertel einen Saal zur Verfügung zu stellen, der etwa 700 Personen umfasst.
Ein solcher Anspruch ergebe sich für die
Vorinstanz:
VG Berlin, Beschl. v. 10.11.2006 - 2 A 165.06 -
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2006
Quelle: ra-online, OVG Berlin-Brandenburg
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Dokument-Nr. 3330
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