Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2006
- OVG 4 B 18.05 -
"Teilzeitverbeamtete" Lehrer sind keine Beamte
Weder Landes- noch Bundesrecht sieht ein „Teilzeit-Beamtenverhältnis“ vor
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Berufung einer Lehrerin des Landes Brandenburg zurückgewiesen, die sich dagegen gewendet hat, dass sie - wie eine Vielzahl von Kollegen und Kolleginnen - in ein Beamtenverhältnis unter der Voraussetzung ständiger Teilzeit berufen worden ist.
Der 4. Senat hat die Auffassung des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt, das die Klage mit der Begründung abgewiesen hatte, es fehle bereits an einem bestehenden Beamtenverhältnis. Die Ernennung der Klägerin sei unwirksam, weil sie nach der Formulierung der Ernennungsurkunde in ein Teilzeitbeamtenverhältnis berufen worden sei, das es weder nach Landesrecht noch nach Bundesrecht gebe.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage hat der Senat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.03.2006
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 2124
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2124
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.