wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2014
OVG 6 A 10.14, 14.14, 18.14 und 23.14 -

Anwohner des Flughafens Berlin-Tegel haben keinen Anspruch auf neuen Schallschutz

Flug­lärm­schutz­gesetz sieht keine Pflicht zur Neufestsetzung eines Lärmschutzbereiches vor

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat die Klagen mehrerer Anwohner aus dem Umfeld des Flughafens Berlin-Tegel auf Schallschutz oder Geldentschädigung abgewiesen.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind Anwohner im Umfeld des Berliner Flughafens Tegel. Sie sind der Auffassung, dass das Luftverkehrsaufkommen am Flughafen Berlin-Tegel infolge der Nichteröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg erheblich zugenommen habe. Sie hätten daher einen Anspruch auf nachträgliche Schutzmaßnahmen.

Kläger sind keinen unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt sind, die die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen überschreiten

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sah dies allerdings anders und entschied, dass das Fluglärmschutzgesetz aus dem Jahr 2007 den Klägern die geltend gemachten Ansprüche nicht gewährt, weil der Flughafen Berlin-Tegel innerhalb von 10 Jahren geschlossen werden soll und daher nach diesem Gesetz keine Pflicht zur Neufestsetzung eines Lärmschutzbereiches besteht. Ein Anspruch folgt auch nicht aus den allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften, da deren Anwendbarkeit gesperrt ist. Das Fluglärmschutzgesetz 2007 regelt als spezielle Vorschrift die Kostenerstattung für passiven Schallschutz und Entschädigung abschließend. Dies gilt zwar nicht für Ansprüche auf aktiven Schallschutz (z.B. Flugbeschränkungen). Es ist aber nicht ersichtlich, dass, wie für einen solchen Anspruch erforderlich, die Kläger unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt sind, die die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen überschreiten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18332 Dokument-Nr. 18332

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18332

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?