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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2014
- OVG 6 A 10.14, 14.14, 18.14 und 23.14 -
Anwohner des Flughafens Berlin-Tegel haben keinen Anspruch auf neuen Schallschutz
Fluglärmschutzgesetz sieht keine Pflicht zur Neufestsetzung eines Lärmschutzbereiches vor
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klagen mehrerer Anwohner aus dem Umfeld des Flughafens Berlin-Tegel auf Schallschutz oder Geldentschädigung abgewiesen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind
Kläger sind keinen unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt sind, die die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen überschreiten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sah dies allerdings anders und entschied, dass das Fluglärmschutzgesetz aus dem Jahr 2007 den Klägern die geltend gemachten Ansprüche nicht gewährt, weil der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Flughafen Berlin Brandenburg GmbH unterliegt im Streit um Schallschutzmaßnahmen für Anlieger
(Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.01.2014
[Aktenzeichen: BVerwG 4 B 33.13, BVerwG 4 B 34.13, BVerwG 4 B 35.13 und BVerwG 4 B 36.13]) - Bundesverwaltungsgericht erklärt Nachtflüge am Frankfurter Flughafen weiterhin für unzulässig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.04.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 4 C 8.09 und BVerwG 9.09, 1.10 - BVerwG 6.10]) - Keine Änderung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.08.2008
[Aktenzeichen: 20 D 5/06.AK, 20 D 13/06.AK])
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Dokument-Nr. 18332
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