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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.07.2018
- OVG 6 A 1.17, 3.17 und 13.17 -
Flughafen BER: Anwohner haben Anspruch auf Schallschutz für Wohnküche, Wohndiele und Wintergarten
Anspruch auf Kostenerstattung für Außendämmung statt vorgesehener Innendämmung besteht nicht
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) verpflichtet, in Wohngebäuden von Anwohnern in der Nähe des neuen Flughafens BER die Wohnküche, eine Wohndiele und einen Wintergarten in das Schallschutzprogramm einzubeziehen.
Nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses besteht ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen nur für Räume, die Wohn- bzw. Aufenthaltsräume sind. Nur dort ist am Tag der Schutz der Kommunikation geboten. Bei den Küchen der Kläger handelt es sich um Wohnküchen, weil sie trotz ihrer geringen Größe nicht nur der Zubereitung von Mahlzeiten, sondern ebenfalls dem Wohnen dienen. Dies gilt auch für eine Wohndiele, die als Hauseingangsbereich und gleichermaßen als Wohnzimmer genutzt wird. Eine Schutzbedürftigkeit hat das Oberverwaltungsgericht allerdings nicht für einen Raum gesehen, der überwiegend als Hauseingangsbereich und nur untergeordnet als Arbeitszimmer dient.
Schallschutz auch für Wintergarten und Kinderzimmer in ausgebautem Spitzboden bejaht
Ferner hat das Oberlandesgericht
Mängel der schalltechnischen Objektbeurteilung nicht bestätigt
Soweit in einem Verfahren einzelne Mängel der schalltechnischen Objektbeurteilung gerügt wurden, ist das Oberverwaltungsgericht dem nicht gefolgt. Insbesondere haben die Kläger keinen Anspruch auf Kostenerstattung für eine Außendämmung anstelle der von der Beklagten vorgesehenen Innendämmung.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Flughafen BER: Anwohner-Klagen zum Lärmschutz überwiegend erfolglos
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.12.2014
[Aktenzeichen: OVG 6 A 6.14 und OVG 6 A 13.14]) - Anwohner des Flughafens Berlin-Tegel haben keinen Anspruch auf neuen Schallschutz
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[Aktenzeichen: OVG 6 A 10.14, 14.14, 18.14 und 23.14]) - Anwohner des Flughafens Berlin Brandenburg haben Anspruch auf uneingeschränkten Schallschutz am Tage
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.04.2013
[Aktenzeichen: OVG 11 A 7.13, OVG 11 A 14.13, OVG 11 A 15.13 und OVG 11 A 19.13])
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Dokument-Nr. 26129
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