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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.07.2017
- OVG 6 A 2.16 -
Fehlende Geräuschmessung: Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Aufnahme in Entschädigungsgebiet "Übernahmeanspruch" des Flughafen BER
Anspruchsberechtigung setzt Nachweis einer Geräuschmessung durch Grundstückseigentümer voraus
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage eines Grundstückseigentümers auf Aufnahme seines Grundstücks in das Entschädigungsgebiet "Übernahmeanspruch" des Flughafens BER abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht verwies darauf, dass der Planfeststellungsbeschluss für die begehrte Einzelfallprüfung ein eigenständiges Verfahren vorsieht, wonach der jeweilige Grundstückseigentümer seine Anspruchsberechtigung durch eine Geräuschmessung nachzuweisen hat. Diese Messungen wurde vom Kläger jedoch nicht durchgeführt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümer eines 1,5 bzw. 3,5 km von den Start- und Landebahnen des künftigen Verkehrsflughafens BER entfernt gelegenes Wohngrundstücks. Dieses
Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses steht Anspruch des Klägers entgegen
Das Oberverwaltungsgericht hat einen Anspruch des Klägers auf Aufnahme in das Entschädigungsgebiet abgelehnt. Einem solchen Anspruch steht die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses entgegen. Der Planfeststellungsbeschluss sieht für die begehrte Einzelfallprüfung ein eigenständiges Verfahren vor, wonach der jeweilige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- OVG Berlin-Brandenburg lehnt Klagen von Anwohnern des Flughafens Berlin-Tegel auf Entschädigung ab
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2014
[Aktenzeichen: OVG 6 A 15.14, OVG 6 A 20.14, OVG 6 A 22.14, OVG 6 A 24.14, OVG 6 A 26.14]) - Flughafen BER: Anwohner-Klagen zum Lärmschutz überwiegend erfolglos
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.12.2014
[Aktenzeichen: OVG 6 A 6.14 und OVG 6 A 13.14])
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Dokument-Nr. 24519
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