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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2014
- OVG 6 A 15.14, OVG 6 A 20.14, OVG 6 A 22.14, OVG 6 A 24.14, OVG 6 A 26.14 -
OVG Berlin-Brandenburg lehnt Klagen von Anwohnern des Flughafens Berlin-Tegel auf Entschädigung ab
Ansprüchen nach dem Fluglärmschutzgesetz steht bevorstehende Schließung des Flughafens Tegel entgegen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat erneut mehrere Klagen von Anwohnern des Flughafens Berlin-Tegel abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht verneint in seiner Entscheidung da Vorliegen von unzumutbarem Fluglärm für die Anwohner oder vom Flughafen ausgehende Lebensgefahren, die eine sofortige Schließung des Flughafens rechtfertigen würden.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls sind
Unzumutbare Lärmbelästigungen nicht feststellbar
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Klagen abgewiesen und dabei an seiner bereits im Juni 2014 geäußerten Rechtsauffassung festgehalten (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.06.2014 - OVG 6 A 10.14 u.a. -). Hiernach steht Ansprüchen nach dem Fluglärmschutzgesetz bereits entgegen, dass der
Vom Flughafen ausgehende Lebensgefahren, die eine sofortige Stilllegung des Flughafens rechtfertigen würden, nicht ersichtlich
Eine Klägerin hatte die Stilllegung des Flughafens Berlin-Tegel beantragt, weil ihrer Ansicht nach die Zunahme des Luftverkehrs zu Gefahren für Leib und Leben der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Anwohner des Flughafens Berlin-Tegel haben keinen Anspruch auf neuen Schallschutz
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2014
[Aktenzeichen: OVG 6 A 10.14, 14.14, 18.14 und 23.14]) - Flughafenlärm - Anlieger scheitert mit Antrag auf Aussetzung einer Baugenehmigung für ein neues Flughafenterminal
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2007
[Aktenzeichen: OVG 10 S 1.07])
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Dokument-Nr. 18859
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