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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2021
- OVG 6 A 5/20, OVG 6 A 6/20 -
Brandenburgische Kita-Beitragsbefreiungsverordnung teilweise unwirksam
Unwirksame Regelungen müssen neu erlassen werden
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat auf Normenkontrollanträge mehrerer Städte und Gemeinden, die kommunale Kindertagesbetreuungseinrichtungen betreiben, entschieden, dass § 5 Abs. 1 und 2 der brandenburgischen Kita-Beitragsbefreiungsverordnung (KitaBBV) vom 16. August 2019 unwirksam ist. § 2 Abs. 1 KitaBBV hat der Senat nicht beanstandet.
Von Personensorgeberechtigten, denen ein
Tatsächliche Einnahmeverluste für Höhe des Pauschalbetrages entscheidend
Nach Auffassung des OLG bestehen aber keine Bedenken gegen § 2 Abs. 1 KitaBBV. Diese Regelung legt fest, dass ein
Nachweis höheren zumutbaren Elternbeitrags nicht erbringbar
Gemäß § 5 Abs. 2 KitaBBV müssen die Träger der Kindertagesstätten für die Geltendmachung höherer Einnahmeausfälle, die den Pauschalbetrag übersteigen, nachweisen, dass ein höherer
Erstattung der Einnahmeausfälle muss neu geregelt werden
Die Urteile des OLG führen dazu, dass die für unwirksam erklärten Regelungen zur Erstattung der Einnahmeausfälle neu und im Einklang mit § 17 Abs. 1a KitaG erlassen werden müssen. Die Beitragsbefreiung für Geringverdienende und Transferleistungsempfänger wird durch die Entscheidungen nicht tangiert.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30424
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