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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2013
- OVG 6 S 4.13 -
Bezirksamt muss der Presse Auskunft über Mitwirkung von Bediensteten an dem Buch des Bezirksbürgermeisters "Neukölln ist überall" geben
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin
Das Bezirksamt Neukölln muss einem Journalisten Auskunft darüber erteilen, wie viele Mitarbeiter des Bezirksamtes in Nebentätigkeit an der Erstellung des Buches des Bezirksbürgermeisters Heinz Buschkowsky "Neukölln ist überall" beteiligt waren und ob diese Nebentätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit ausgeführt wurden. Damit hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14.01.2013 - VG 27 L 264.12 -bestätigt und die Beschwerde des Landes Berlin zurückgewiesen.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Bezirksbürgermeister das im Herbst 2012 erschienene Buch als Privatperson veröffentlicht. Die von dem Antragsteller erbetenen Auskünfte hatte das
Erteilung der Auskünfte nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden
Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Die begehrten Auskünfte ließen keine Identifizierung der konkret vom Bezirksbürgermeister für die Erstellung des Buches herangezogenen Personen zu. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 15449
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