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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2006
- OVG 8 B 2. und 3.04 -
Klagen gegen Rückmeldegebühren an Berliner Hochschulen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Klagen gegen die an Berliner Hochschulen erhobenen Rückmeldegebühren verhandelt.
Es hat beschlossen, die Verfahren auszusetzen und die Klagen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, da es die Erhebung einer Rückmeldegebühr in Höhe von 51,13 EUR (früher: 100 DM) für verfassungswidrig hält.
Die Gebühr stehe in einem groben Missverhältnis zu dem Gebührenzweck der Kostendeckung. Die Bearbeitung einer Rückmeldung bei den Berliner Hochschulen verursache nur einen durchschnittlichen Verwaltungsaufwand in der Größenordnung von 11,42 EUR (früher: 22,34 DM). Die Gebühr betrage damit das 4,5-fache des Kostenaufwands.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 05/06 des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.02.2006
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Dokument-Nr. 1920
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