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Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 30.04.2024
- 7 A 10988/23.OVG -
Zur Sicherstellung eines Motorrads - Annahme einer Wiederholungsgefahr ohne tatsächliche Anhaltspunkte nicht ausreichend
Motorrad zu Unrecht von Polizei sichergestellt
Die Polizei durfte ein Motorrad nach dem Anhalten des Fahrers bei einer Verkehrskontrolle aufgrund seines vorangegangenen Verhaltens, das von ihr als verbotenes Kraftfahrzeugrennen bewertet wurde, nicht zur Gefahrenabwehr sicherstellen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz.
Im Februar 2022 wurden zwei Polizeibeamte eines Streifenwagens auf zwei Motorräder aufmerksam, die nach ihrer Einschätzung mit einer Geschwindigkeit von ca. 80 bis 100 km/h auf einer vierspurigen Straße in Ludwigshafen fuhren, auf der eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt ist. Die Polizeibeamten folgten den beiden Motorradfahrern bis zu einer Ampel und forderten sie auf, sich in eine Seitenstraße zur Durchführung einer
Voraussetzungen für eine präventive Sicherstellung nicht gegeben
Auf die Berufung des Klägers änderte das OVG die Entscheidung des VG, hob den Sicherstellungsbescheid auf und verurteilte das beklagte Land, das sichergestellte
Wiederholungsgefahr wegen Unbelehrbarkeit nicht nachgewiesen
Es hätten jedoch keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür bestanden, dass der Kläger in allernächster Zeit nach der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34116
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