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Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 18.04.2024
- 7 B 10232/24.OVG -
“Gnadenhof” muss Tierbestand reduzieren
Bestandsreduzierung zur Sicherstellung einer artgerechten Haltung rechtmäßig
Die Betreiberin eines sogenannten "Gnadenhofs" für Hunde muss ihren Tierbestand wegen erheblicher tierschutzrechtlicher Verstöße auf maximal fünf Hunde reduzieren. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren.
Die Antragstellerin betreibt einen "Gnadenhof" für
Erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße rechtfertigen Bestandsreduzierung
Das OVG bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde der Antragstellerin zurück. Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt habe, ergäben sich aus den amtstierärztlichen Feststellungen der Vorortkontrolle erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße. Denn bei einer Vielzahl der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33954
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