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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 18.04.2023
- 10 ME 52/23 -
In der Regel keine Erlaubnis zur Nutzung einer Autobahn für eine Fahrraddemonstration
Erhebliche Behinderung und Gefährdung des Verkehrs bei Sperrung der Autobahn
In der Regel darf eine Autobahn nicht für eine Fahrraddemonstration genutzt werden, da eine Sperrung der Autobahn mit erheblichen Behinderungen und Gefährdung des Verkehrs einhergeht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2023 wollte der Organisator einer Fahrraddemonstration einen Teilabschnitt der
Keine Erlaubnis zur Nutzung der Autobahn
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die spezifische Widmung der Autobahnen für den überörtlichen Kraftfahrzeugverkehr schließe deren Nutzung für Versammlungszwecke zwar nicht generell aus. Allerdings komme eine Nutzung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. Die Wahl der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 13.04.2023
[Aktenzeichen: 5 B 128/23]
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Dokument-Nr. 32977
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