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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 23.08.2013
- 12 LA 156/12 -
Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs 15 Monate nach Verkehrsverstoß zulässig
Fahrtenbuchauflage nicht unverhältnismäßig
Wird 15 Monate nach einem Verkehrsverstoß das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet, so ist dies noch als verhältnismäßig und damit zulässig anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2009 wurde mit einem PKW die
Zulässigkeit der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied gegen den
Keine Unverhältnismäßigkeit der Fahrtenbuchauflage
Davon ausgehend verneinte das Oberverwaltungsgericht jedoch die Unverhältnismäßigkeit der Fahrtenbuchauflage. Der zeitliche Abstand habe vielmehr sich im Rahmen dessen gehalten, was noch als verhältnismäßig anzusehen sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 567 NZV 2013, 567
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Dokument-Nr. 17291
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