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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2013
- 12 LA 287/12 -
Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Fahreignung eines Jugendlichen aufgrund regelmäßigen Cannabiskonsums zulässig
Durch ärztliches Gutachten zu klärende Frage des regelmäßigen Cannabiskonsums unzulässig
Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Fahreignung verlangen, wenn der Betroffene als Jugendlicher regelmäßig Cannabis konsumiert hat und damit Zweifel an der Fahreignung bestehen. Unzulässig ist dagegen die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung der Frage, ob der Betroffene noch regelmäßig Cannabis zu sich nimmt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ordnete eine Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens an, um zu klären, ob der Betroffene noch gelegentlich oder regelmäßig
Entzug der Fahrerlaubnis war rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht entschied zu Gunsten des Betroffenen. Der
Voraussetzungen für Anordnung eines ärztlichen Gutachtens lagen nicht vor
Zwar sei es richtig, so das Oberverwaltungsgericht weiter, dass der gelegentliche Cannabiskonsum von Jugendlichen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blut begründet mangelnde Trennung zwischen Konsum von Cannabis und Führen eines PKW
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.03.2013
[Aktenzeichen: 16 A 2006/12]) - Zwei Fahrten unter Drogeneinfluss in mehrjährigem Abstand ist nicht als "gelegentlicher" Cannabis-Konsum zu werten
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 12.06.2012
[Aktenzeichen: 2 L 473/12.DA])
Jahrgang: 2014, Seite: 647 NJW 2014, 647 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2014, Seite: 237 NZV 2014, 237
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Dokument-Nr. 18488
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