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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.02.2021
- 13 ME 580/20 -
Verbot des Verkaufs von Nikotin-Pouches wegen Gesundheitsgefahren
Gesundheitsschädliche Abgabe von Nikotin
Der Verkauf von Nikotin-Pouches kann untersagt werden, wenn eine gesundheitsschädliche Menge von Nikotin abgegeben wird. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2020 wurde einen Kioskbetreiber in Niedersachsen von der zuständigen Behörde mit sofortiger Wirkung verboten,
Rechtmäßigkeit des Verkaufsverbot von Nikotin-Pouches
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das Verbot des Verkaufs der
Tabakfreie Nikotinbeutel als Lebensmittel
Das Oberverwaltungsgericht wertete die
Gesundheitsschädlichkeit von Nikotin-Pouches
Zur Begründung der Gesundheitsschädlichkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 14.12.2020
[Aktenzeichen: 15 B 5597/20]
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Dokument-Nr. 29979
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