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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 05.07.2023
- 5 ME 44/23 -
Beschwerde in dem Verfahren um die Besetzung der Präsidentenstelle bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht erfolglos
Ausschluss des ehemaligen Staatssekretärs aus dem Bewerbungsverfahren war rechtswidrig
Dass Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Niedersächsischen Justizministeriums gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, wonach das Niedersächsische Justizministerium einen ehemaligen Staatssekretär nicht aus dem Bewerbungsverfahren für die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ausschließen darf, zurückgewiesen.
Um die seit November 2022 vakante Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hatten sich der Antragsteller und zwei weitere Personen beworben. Das Niedersächsische Justizministerium entschied sich, den Antragsteller aus dem
Ausschluss von „politischen Beamten“ nicht vorgesehen
Die dagegen eingelegte Beschwerde des Niedersächsischen Justizministeriums hat das Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht nun zurückgewiesen. Der Senat ist zu der Einschätzung gelangt, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33079
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