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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.08.2011
- 1 M 146/11, 1 M 145/11 -
OVG Mecklenburg-Vorpommern: NPD hat teilweise Anspruch auf Sondernutzungserlaubnis für weitere Wahlwerbeplakate
Je größer die Gemeinde, desto mehr Plakate für die NPD
Die Beschwerde der NPD wegen Genehmigung zusätzlicher Wahlplakate in Löcknitz ist erfolglos, in Wolgast jedoch teilweise erfolgreich. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im vorliegenden Beschwerdeverfahren begehrt die
Anzahl von Wahlplakaten hängt u. a. von Anzahl der Werbeplätze ab
Das Anbringen von
Fall Löcknitz: 12 Plakate ausreichend
Das Gericht sieht im Fall der Gemeinde Löcknitz die der
Fall Wolgast: NPD steht Sondernutzungserlaubnis für weitere 28 Plakate zu
Hingegen führt die Gesamtbetrachtung aller zu berücksichtigenden Umstände in der Stadt Wolgast (flächenmäßige Ausdehnung, Bevölkerungsdichte, Gesamtzahl der dort zur Verfügung gestellten Werbeflächen etc.) dazu, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern/ra-online
- VG Greifswald: Anträge von NPD und FDP auf Genehmigung zusätzlicher Wahlplakate abgelehnt
(Verwaltungsgericht Greifswald, Beschluss vom 29.07.2011
[Aktenzeichen: 6 B 726/11, 6 B 729/11 und 6 B 732/11]) - Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung einer Plakatierung der NPD erfolglos
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24.09.2009
[Aktenzeichen: 2 BvR 2179/09])
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Dokument-Nr. 12179
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