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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006
- 1 M 46/06 -
Ende des "Führerscheintourismus" - Bei Verdacht der rechtsmissbräuchlichen Verwendung der EU-Fahrerlaubnis ist Überprüfung zulässig
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern trifft Grundsatzentscheidung
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat vor kurzem eine grundsätzliche Entscheidung zum sogenannten "Führerscheintourismus" getroffen. Hiervon spricht man plakativ, wenn jemand, dem in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, zum Erwerbeiner neuen Fahrerlaubnis in andere Staaten der Europäischen Union ausweicht; die dort erworbene Fahrerlaubnis berechtigt dann grundsätzlich auch zum Führen von Fahrzeugen in allen anderen Mitgliedsstaaten, also auch in Deutschland.
Das Gericht hat in seinem Beschluss ausgeführt, dass nach Maßgabe des in der Führerschein- Richtlinie (Richtlinie 91/439/EWG) niedergelegten Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und der hierzu vorliegenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes grundsätzlich keine Befugnis der deutschen Behörden bestehe, im Hinblick auf vor dem Erwerb der ausländischen
Die deutschen Behörden könnten jedoch in Fällen eines rechtsmissbräuchlichen Erwerbs
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 11.09.2006
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Dokument-Nr. 3105
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