Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.12.2023
- 10 B 645/23 -
Kein Baustopp mehr am Belsenplatz in Düsseldorf-Oberkassel
Das in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten „Alten Bahnhof“ in Düsseldorf-Oberkassel und der dortigen Gastronomie genehmigte Wohn- und Geschäftshaus darf weiter gebaut werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert.
Der Grundstückseigentümer des „Alten Bahnhofs“ hatte als Nachbar gegen die Baugenehmigung, die die Stadt Düsseldorf der Bauherrin des Wohn- und Geschäftshauses erteilt hatte, beim Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt und einen Eilantrag gestellt. Er befürchtete wegen der Wohnnutzung unter anderem Beschränkungen des Gastronomiebetriebs. Das Verwaltungsgericht setzte daraufhin im Eilverfahren die Baugenehmigung außer Vollzug, was faktisch einen Baustopp bedeutete. Die dagegen gerichtete Beschwerde der Bauherrin hatte nun beim Oberverwaltungsgericht Erfolg.
Zur Begründung führte der 10. Senat aus: Die Baugenehmigung verletzt nach der Prüfung im Eilverfahren keine Rechte des Nachbarn. Der Gastronomiebetrieb im „Alten Bahnhof“ hat keine zusätzlichen Beschränkungen durch die hinzukommenden Wohnungen zu befürchten, solange er sich an die für ihn geltenden Lärmgrenzwerte hält. Wer eine Wohnung in einem so genannten Kerngebiet, in dem der „Alte Bahnhof“ und das Vorhaben liegen, bezieht, dem ist grundsätzlich auch der in einem solchen Gebiet erlaubte Lärm zuzumuten. Einer über die Einhaltung der Lärmwerte hinausgehenden Einzelfallbetrachtung der Zumutbarkeit des Lärms, wie sie das Verwaltungsgericht vorgenommen hatte, bedarf es nicht.
Eine solche Prüfung kommt nur in reinen oder allgemeinen Wohngebieten in Betracht, in denen das Wohnen besonders schutzbedürftig ist. Auch die für das Vorhaben erteilen Befreiungen von einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplans verletzen nach dem Prüfungsmaßstab im Eilverfahren keine Nachbarrechte. Ebenso wenig hindert die Denkmaleigenschaft des „Alten Bahnhofs“ den Bau des Vorhabens, den die Bauherrin nun fortsetzen darf. Dabei trägt sie das Risiko, dass im Hauptsacheverfahren nach weiterer Prüfung die Baugenehmigung doch noch aufgehoben wird.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34331
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34331
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.