wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2023
4 L 640/23 -

Baustopp am Belsenplatz

Die Baugenehmigung für den Neubau eines Gebäudes mit Bürofläche im Erdgeschoss und 14 Wohneinheiten in den Obergeschossen auf dem ehemaligen Chateau Rikx Gelände in Düsseldorf-Oberkassel wird vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und damit dem Eilantrag des Grundstückseigentümers des benachbarten Gaststätten- und Bierbrauereibetriebes am Belsenplatz, der sich gegen die von der Landeshauptstadt Düsseldorf erteilte Baugenehmigung vom 26. Oktober 2022 wehrt, stattgegeben.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Die Baugenehmigung ist zu Lasten des Nachbarn unbestimmt, denn sie nimmt den Lärmkonflikt, der durch das Heranrücken der geplanten Wohnnutzung bis auf deutlich unter 10 Meter an den Biergarten mit derzeit zirka 240 Sitzplätzen entsteht, nicht in den Blick. Bloße Lärmschutzauflagen der Stadt Düsseldorf sind nicht ausreichend. Aufgrund der besonderen Nähe und der Eigenart der Biergartengeräusche sind für die künftigen Anwohner gerade in den Abendstunden und am Wochenende selbst in einem Kerngebiet unzumutbare Lärmimmissionen zu befürchten. Diesen können sich diejenigen Bewohner, deren schutzbedürftige Wohn- und Schlafräume zum Biergarten ausgerichtet sind, nicht entziehen. Lärmschutzfenster sind nicht ausreichend, da ein Aufenthalt in den Wohnungen grundsätzlich auch bei geöffneten Fenstern möglich sein muss. Im Verhältnis zu der vorhandenen Bebauung am Greifweg wird die Situation hier noch verschärft. Die Klärung weiterer von den Beteiligten angesprochener Fragen wie zum Beispiel nach Geräusch- und Geruchsimmissionen der Lüftungsanlagen und der Küche bleibt dem Klageverfahren vorbehalten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Gaststättenrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Biergarten

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34330 Dokument-Nr. 34330

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34330

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?