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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2018
- 12 A 3076/15 -
Haus des Ehemannes muss für Pflege der Ehefrau eingesetzt werden
Haus des Ehemannes steht als verwertbares Vermögen der Bewilligung von Pflegewohngeld entgegen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass für die Betreuung einer Bewohnerin eines stationären Pflegeheims kein Anspruch auf Pflegewohngeld besteht, wenn deren Ehemann Alleineigentümer eines Hauses ist, aus dessen Verwertung die Investitionskosten gedeckt werden könnten. Dies gilt auch, wenn die Heimbewohnerin zur Verfügung über das Haus nicht berechtigt ist und ihr Ehemann sich weigert, den Wert des Hauses zur Deckung der Kosten ihrer Pflege einzusetzen.
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Oberverwaltungsgericht aus, dass Pflegewohngeld nur gewährt werde, wenn das Einkommen und das
Berücksichtigung des Hauses als verwertbares Vermögen stellt keine unzumutbare Härte dar
Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 04.11.2015
[Aktenzeichen: 11 K 1952/13]
- Kein Pflegewohngeld für Eigentümerin eines halben Zweifamilienhauses
(Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 28.11.2005
[Aktenzeichen: 14 K 3712/04]) - Sterbegeldversicherung muss nicht für Pflegekosten für stationäre Unterbringung im Pflegeheim gekündigt verwertet werden
(Sozialgericht Gießen, Urteil vom 14.08.2018
[Aktenzeichen: S 18 SO 65/16])
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Dokument-Nr. 26666
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