Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.06.2020
- 13 B 911/20.NE -
OLG bestätigt Lockdown im Kreis Gütersloh
Kontaktbeschränkungen und Untersagungsanordnungen für bestimmte Kultur- und Freizeitaktivitäten derzeit erforderlich und angemessen
Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss einen Eilantrag eines Bürgers aus dem Kreis Gütersloh gegen die Coronaregionalverordnung abgelehnt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einem Corona-Ausbruch in einem Schlachtbetrieb in Rheda-Wiedenbrück im Kreis Gütersloh mit über 1.500 Infizierten hat das Land Nordrhein-Westfalen die bis zum 30. Juni 2020 geltende
Antragsteller beantragt vorläufige Außervollzugsetzung der Coronaregionalregelungen im Kreis Gütersloh
Der aus Schloß Holte-Stukenbrock stammende Antragsteller hat die vorläufige
Außervollzugsetzung der
Angegriffenen Regelungen wegen der Vielzahl positiv getesteter Personen eines Schlachtbetriebes voraussichtlich rechtmäßig
Dem ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. Zur Begründung hat es im Kern ausgeführt: Die angegriffenen Regelungen seien, soweit sie den Kreis Gütersloh beträfen, voraussichtlich
Verordnungszweck steht derzeit nicht außer Verhältnis zur Schwere des Eingriffs
Die vom Antragsteller sinngemäß vorgeschlagene Möglichkeit, im Falle steigender Neuinfektionszahlen in den kreisangehörigen Kommunen konkrete Maßnahmen vor Ort zu ergreifen, stelle kein ebenso effektives Mittel dar wie die in der
Keine Ungleichbehandlung des Kreises Gütersloh gegenüber anderen Regionen Nordrhein-Westfalens
Es sei auch nicht zu erkennen, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28893
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28893
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.