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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.11.2016
- 15 A 2293/15 -
"Licht-Aus"-Aufruf von Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig
Aufruf verstößt gegen Sachlichkeitsgebot
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, am 12. Januar 2015 das Licht auszuschalten, und das tatsächliche Abschalten der Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden der Stadt rechtswidrig waren. Die Bitte zur Teilnahme an einer Gegendemonstration war hingegen rechtmäßig.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war verantwortliche Leiterin einer für den 12. Januar 2015 in Düsseldorf angemeldeten Versammlung mit dem Motto "Düsseldorfer gegen die Islamisierung des Abendlandes". Aus Anlass dieser Versammlung hatte der Düsseldorfer
OVG erklärt auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahmen gerichtete Klage für zulässig
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass die auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahmen gerichtete Klage zulässig sei. Die Klägerin habe wegen des Eingriffs in ihre Versammlungsfreiheit, der mit der streitigen Erklärung verbunden gewesen sei, ein berechtigtes Interesse daran, deren Rechtmäßigkeit in einem Hauptsacheverfahren überprüfen zu lassen. In der Sache habe die Klage jedoch nur insofern Erfolg, als die Klägerin sich gegen die "Licht-Aus"-Maßnahme und den diesbezüglichen Aufruf des Oberbürgermeisters als solche wende. Diese habe gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 23392
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