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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beleuchtung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.01.2019
- 7 U 38/18 -

Bei Einhaltung des Sichtfahrgebots anderer Verkehrsteilnehmer besteht für in der Dunkelheit innerorts geparkte Fahrzeuge keine erhöhte Beleuchtungspflicht

Fahrzeughalter muss für keine Sichtbarkeit bei überhöhter Geschwindigkeit sorgen

Ist ein innerorts am rechten Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug bei Einhaltung des Sichtfahrgebots erkennbar, so besteht für den Fahrzeughalter nicht die erhöhte Beleuchtungspflicht aus § 17 Abs. 4 Satz 2 StVO. Der Fahrzeughalter muss nicht dafür Sorge tragen, dass ein Fahrzeug auch bei überhöhter Geschwindigkeit erkennbar ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im September 2018 stieß innerhalb eines Ortes eine Autofahrerin mit der rechten Frontseite gegen den linken Heckbereich eines am rechten Fahrbahnrand geparkten Expeditionsfahrzeugs. Sie gab an, dass Fahrzeug in der Dunkelheit nicht erkannt zu haben. Am Unfallort war eine Beleuchtung durch Straßenlaternen vorhanden, Zudem hatte das Expeditionsfahrzeug ein beleuchtetes Nummernschild. Es verfügte jedoch nicht über zwei rote Rückstrahler. Zudem ist die Autofahrerin mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Die Haftpflichtversicherung der Autofahrerin erkannte eine Haftung in Höhe von 1/3 an.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2017
- 4 U 29/17 -

Linksabbieger muss bei Regen und Dunkelheit auf Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen nicht mit unbeleuchtetem Fahrzeug rechnen

Geradeausfahrer muss seine Sichtbarkeit für Linksabbieger nachweisen können

Ein Linksabbieger muss bei Dunkelheit und Regen auf einer Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen nicht damit rechnen, dass ein Geradeausfahrer ohne Beleuchtung fährt. Kommt es zu einer Kollision, ist dem Linksabbieger kein Verstoß gegen die Wartepflicht aus § 9 Abs. 3 StVO vorzuwerfen. Behauptet der Geradeausfahrer sichtbar gewesen zu sein, muss er dies nachweisen können. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es an einem Abend im November 2015 zwischen einem Linksabbieger und einem Geradeausfahrer zu einem Verkehrsunfall. Zur Unfallzeit herrschte Dunkelheit und Regen. Der Geradeausfahrer hatte vor dem Unfall ein kurz vor der Kreuzung befindliches Tankstellengelände verlassen. Der Linksabbieger behauptete, dass er dabei ohne Licht gefahren sei. Er habe den... Lesen Sie mehr