Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.03.2017
- 16 A 432/16, 16 A 550/16 und 16 A 551/16 -
Cannabiskonsum: THC-Wert von 1,0 ng/ml Serum schließt Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs aus
OVG hält an bisherigem Grenzwert für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr fest
Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist bei einem THC-Wert von 1,0 ng/ml Serum nicht mehr geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach bei diesem Grenzwert von einem fehlenden, aber erforderlichen Trennen zwischen dem Konsum des Betäubungsmittels und dem Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen ist.
Die drei Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind 2014 bzw. 2015 bei Polizeikontrollen aufgefallen. Nach Blutentnahme wurde bei ihnen der psychoaktive Cannabisbestandteil THC (Tetrahydrocannabinol) in einer Konzentration von 1,1 bzw. 1,6 bzw. 1,9 ng/ml im Serum festgestellt. Daraufhin wurde ihnen von der Stadt Essen bzw. der Stadt Bochum die
OVG weicht von neuerer Empfehlung der Grenzwertkommission ab
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat diese Entscheidungen bestätigt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass in allen drei Verfahren von jedenfalls gelegentlichem, also mehr als einmaligem Cannabiskonsum ausgegangen werden kann. In allen Verfahren ist darüber hinaus von fehlendem Trennen zwischen dem Cannabiskonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen; insoweit wird - abweichend von der neueren Empfehlung der Grenzwertkommission - weiterhin von einem
Gericht sieht keinen gewichtigen Grund für Abweichung von Gefährdungseinschätzung
Nach der Anhörung des vormaligen und des derzeitigen Vorsitzenden der Grenzwertkommission als Sachverständige ergab sich für das Gericht kein durchgreifender Grund für eine davon abweichende Gefährdungseinschätzung; das gilt ungeachtet des von den Gutachtern dargestellten Umstandes, dass ein Wert von 1,0 ng/ml THC im Serum in Abhängigkeit vom individuellen Konsumschema gegebenenfalls auch nach einer längeren, d. h. mehrtägigen, Abstinenz auftreten kann und dem Betroffenen eine Nachwirkung in solchen Fällen nicht notwendigerweise vor Augen stehen muss.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum zulässig
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 15.01.2017
[Aktenzeichen: 1 K 2124/16.TR]) - Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum rechtmäßig
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2016
[Aktenzeichen: VG 1 B 37.14])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23990
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23990
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.