wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.03.2022
19 B 1917/21 -

Bei Verweigerung des Schulbesuchs durch Kind besteht Pflicht zur erzieherischen Einwirkung

Schul­besuchs­aufforderung mit Zwangsgeldandrohung wegen verweigerter erzieherischer Mitwirkung

Verweigert das Kind den Schulbesuch besteht die Pflicht der Eltern erzieherisch auf das Kind einzuwirken. Unterbleibt dies, kann gegen die Eltern eine mit einer Zwangsgeldandrohung versehene Schul­besuchs­aufforderung ergehen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil ihr 10-jähriger Sohn sich weigerte in die Schule zu gehen, erging gegen die Mutter im September 2021 eine Ordnungsverfügung. Ihr wurde unter Zwangsgeldandrohung und mit sofortiger Wirkung aufgegeben, für den Schulbesuch des Kindes zu sorgen. Dagegen erhob die Kindesmutter Klage und beantragte zugleich Eilrechtsschutz. Sie hielt die Verfügung für unzulässig. Denn zur Durchsetzung der Schulpflicht müsse sie illegale oder rechtlich fragwürdige Mittel einsetzen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies den Antrag auf Eilrechtsschutz zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Kindesmutter.

Pflicht zur erzieherischen Einwirkung auf schulpflichtiges Kind

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Es habe die Kindesmutter dazu auffordern dürfen, dafür sorge zu tragen, dass ihr Sohn zur Schule geht. Die Verfügung gebiete es der Kindesmütter nicht, sich mit illegalen oder rechtlich fragwürdigen Mitteln für die Durchsetzung der Schulpflicht einzusetzen. Sie müsse vielmehr erzieherisch auf ihren Sohn einwirken. Sie habe kraft der Erziehungsberechtigung und aufgrund der häuslichen Wohngemeinschaft eine ständige und unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit. Ob die erzieherischen Maßnahmen bei dem Kind Erfolg haben, spiele für die Rechtmäßigkeit der Schulbesuchsaufforderung keine Rolle.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2021
    [Aktenzeichen: 18 L 2031/21]
Aktuelle Urteile aus dem Schulrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31553 Dokument-Nr. 31553

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31553

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?