wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.11.2006
20 B 2273/06 -

Düngemittelfirma muss PFT-belasteten Boden sanieren

Erhebliche gesundheitliche Risiken

Eine Düngemittelfirma muss den Boden sanieren, der durch von ihr ausgebrachten Bioabfall mit PFT belastetet wurde. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt, den die Firma gegen die vom Landrat des Hochsauerlandkreises (Antragsgegner) ausgesprochene Verpflichtung, den PFT-belasteten Boden zu sanieren, beantragt hatte.

Im Sommer 2006 war in den Flüssen Möhne und Ruhr eine Belastung mit perfluorierten Tensiden (PFT) festgestellt worden. Später stellte sich heraus, dass ein großer Teil der PFT-Belastung darauf zurück zu führen war, dass die Antragstellerin auf einer landwirtschaftlich genutzten ca. 10 ha großen Fläche in Brilon-Scharfenberg Bioabfall ausgebracht hatte. Um die PFT-Belastung in den Wasserläufen abzusenken, forderte der Antragsgegner die Antragstellerin mit Bescheid vom 26. September 2006 zur Sanierung der belasteten Fläche auf; die Antragstellerin sollte ein geeignetes Drainagesystem und eine Behandlungsanlage für Sickerwässer installieren. Mit den Arbeiten sollte Mitte Oktober 2006 begonnen werden. Außerdem ordnete der Antragsgegner die sofortige Vollziehung dieses Bescheides an. Dagegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und beantragte beim Verwaltungsgericht Arnsberg, die aufschiebende Wirkung dieses Widerspruchs wieder herzustellen. Diesem Antrag gab das Verwaltungsgericht nur hinsichtlich der Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen statt, weil es sie für zu kurz bemessen hielt. Im übrigen lehnte es den Antrag der Antragstellerin ab. Gegen diese Ablehnung erhob die Antragstellerin Beschwerde, die das Oberverwaltungsgericht nunmehr mit dem o. g. Beschluss zurückgewiesen hat. Zur Begründung hat es ausgeführt:

Der Antragsgegner habe die Antragstellerin zu Recht zur Sanierung des betroffenen Bodens herangezogen. Die Antragstellerin habe dort Bioabfall aufgebracht. Dadurch seien PFT über den Boden in den Wasserkreislauf gelangt. Die Gewässer müssten vor Stoffen bewahrt werden, die sich nach den Maßstäben des Wasserrechts und den Vorgaben der Trinkwasserverordnung potentiell nachteilig auf den Ge- oder Verbrauchswert der Gewässer auswirkten. Solche Auswirkungen seien hier hinreichend wahrscheinlich. PFT würden wissenschaftlich einhellig als Stoffe mit erheblichem gesundheitlichem Risikopotential eingestuft. Die festgestellten PFT-Konzentrationen überstiegen eine unter Umständen allgemein vorhandene Hindergrundbelastung bei weitem. Schließlich sei auch die vom Antragsgegner gewählte Sanierungsmethode (Fangdrainage mit Behandlungsanlage, die auf der Wasserlöslichkeit der PFT aufbaue und ähnlich wie die Sickerwasserfassung und -behandlung bei einer Deponie dazu diene, das von der fraglichen Fläche oberflächennah abfließende Niederschlagswasser mitsamt den hierdurch aus dem Boden gelösten PFT zu sammeln, die PFT sodann durch Aktivkohlefilter aus dem Wasser abzuspalten und anschließend schadlos zu entsorgen) nicht zu beanstanden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 03.11.2006

Aktuelle Urteile aus dem Sonstiges Recht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bodensanierung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3292 Dokument-Nr. 3292

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3292

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?