Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2006
- 20 B 2452/06.AK -
Kein Eilrechtsschutz für die Nachbarn des Flughafens Düsseldorf gegen Überkoordinierung des Flugverkehrs im Winterflugplan 2006/2007 für die erste Nachtstunde
Überschreitung der Luftbewegungen ist für eine Übergangszeit hinzunehmen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Anträge von mehreren Flughafennachbarn auf Gewährung von Eilrechtsschutz gegen den Umfang, in dem für den Winterflugplan 2006/2007 bezogen auf die erste Nachtstunde (22.00 Uhr bis 23.00 Uhr) Landungen koordiniert worden sind, abgelehnt.
Die Antragsteller sind Anwohner des Flughafens, die beim Oberverwaltungsgericht Klagen gegen die Änderung der
Im Hinblick auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2006 wurden vom zuständigen Flughafenkoordinator die von Fluggesellschaften in der nachfolgenden Zeit zurückgegebenen
Die Antragsteller wollten mit ihrem Begehren erreichen, dass für den Winterflugplan 2006/2007 der Flugverkehr in jedem Falle entsprechend der bisherigen Regelung auf 15 Landungen eingeschränkt wird. Das Oberverwaltungsgericht hat das Antragsbegehren mit dem o.g. Beschluss abgelehnt. Zur Begründung hat es ausgeführt: Die für die verbleibende Zeit des Winterflugplans absehbaren tatsächlichen Überschreitungen seien im Verhältnis zu dem bei der Koordinierung des Flugplans noch zugrunde gelegten Wert relativ gering und eine weitere Reduzierung sei zu erwarten. Die Zahl der noch vergebenen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 22.12.2006
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 3556
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3556
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.