Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.08.2012
- 20 D 58/09.AK -
Anhebung der Tonnagebegrenzung für am Flughafen Dortmund verkehrende Flugzeuge zulässig
Keine Lärmschutzauflagen bei Anhebung der Tonnagebegrenzung auf 100 t
Die Klage einer dem Flughafen Dortmund benachbarten Gemeinde, die sich gegen die Anhebung des höchstzulässigen Startgewichts für die am Flughafen verkehrenden Flugzeuge von ursprünglich 75 t auf 100 t gewandt hatte, wurde nunmehr vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen abgewiesen.
Der Betrieb des Verkehrsflughafens Dortmund erfolgt unter anderem auf der Grundlage einer Genehmigung aus dem Jahr 2000, welche das höchstzulässige Startgewicht für am
Nur marginale Veränderungen der Lärmbelastung durch Anhebung der Tonnagebegrenzung zu erwarten
Die gegen diese Entscheidung gerichtete erneute Klage der Nachbargemeinde blieb ohne Erfolg. Zur Begründung hat der 20. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Soweit die Aufhebung des Bescheids vom 9. Mai 2009 verlangt werde, sei die Klage jedenfalls unbegründet, weil eine Rechtsverletzung der Klägerin nicht vorliege. Die Verletzung eines Beteiligungsrechts scheide aus, weil der Klägerin die im Verwaltungsverfahren eingeholten Sachverständigengutachten vor der Entscheidung zur Kenntnis gebracht worden seien. Eine Beeinträchtigung der Planungshoheit der Klägerin liege offensichtlich nicht vor. Dies sei bereits mit dem Urteil aus Dezember 2005 entschieden worden. Unabhängig davon würden durch die Anhebung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13954
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13954
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.