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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.03.2019
- 5 A 1210/17 -
Hund der Züchtung "Old English Bulldog" ist nicht als gefährlich einzustufen
Tier weist keine wesentlichen Züge eines "American Bulldog" auf
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein als "Old English Bulldog" erworbener Hund, der keine wesentlichen Züge eines "American Bulldog" aufweist, nicht als eine Kreuzung von sogenannten Hunden bestimmter Rasse anzusehen ist, die besonderen Anforderungen unterliegen.
Im zugrunde liegenden Fall stritten die Klägerin und die beklagte Stadt Sankt Augustin um die Frage, ob es sich bei dem
Stadt stuft Hund als "Hund bestimmter Rasse" ein
Nachdem die Klägerin den Erwerb des Hundes bei der Stadt Sankt Augustin angezeigt hatte, stufte diese das Tier als
"Old English Bulldog" grundsätzlich keine eigenständige Rasse im Sinne des Landeshundegesetzes NRW
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gab im Ergebnis der Klägerin recht. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass die im Berufungsverfahren durchgeführte Beweisaufnahme ergeben habe, dass der
Züchtung "Old English Bulldog" verfügt erst seit dem 1. Januar 2014 über Rasseanerkennung
Die im Gesetz zugrunde gelegte Unterscheidbarkeit von Hunden nach Rassezugehörigkeit sei nicht dynamisch zu verstehen, sondern knüpfe statisch an einen vom Gesetzgeber vorgefundenen Bestand an Hunderassen an. Dabei definiere das Gesetz die in ihm genannten Rassen nicht selbst, sondern greife auf allgemein anerkannte Rassedefinitionen insbesondere durch Zuchtverbände zurück. Die Züchtung "Old English Bulldog" sei relativ neu und verfüge erst seit dem 1. Januar 2014 über eine Rasseanerkennung durch den amerikanischen Zuchtverband United Kennel Club. Angesichts dessen sei nichts dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber diese
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2019
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online (pm)
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil
[Aktenzeichen: 20 K 5754/16]
- Ungleichbehandlung durch erhöhten Hundesteuersatz für bestimmte Hunde nicht ausreichend gerechtfertigt
(Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 15.07.2016
[Aktenzeichen: 4 A 86/15 und 4 A 71/15]) - Gefährlicher Hund darf sichergestellt werden
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 18.03.2015
[Aktenzeichen: 1 L 72/15.MZ])
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Dokument-Nr. 27172
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