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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.08.2018
- 5 A 294/16 -
"Racial profiling": An die Hautfarbe anknüpfende Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei rechtswidrig
Durchführung einer Identitätsfeststellung in Anknüpfung an die Hautfarbe muss durch hinreichend konkrete Anhaltspunkte gerechtfertigt sein
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine von der Bundespolizei am Hauptbahnhof Bochum durchgeführte und an die Hautfarbe des Betroffenen anknüpfende Identitätsfeststellung rechtswidrig war.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der in Witten wohnhafte Kläger wurde im Hauptbahnhof Bochum von Beamten der Bundespolizei aufgefordert, seinen Ausweis vorzuzeigen. Zwischen den Beteiligten war streitig, ob seine dunkle Hautfarbe allein ausschlaggebend oder zumindest mit-ursächlich für die Kontrolle gewesen sei und ob es sich insoweit um ein mit dem Grundgesetz nicht vereinbares "racial profiling" gehandelt habe.
Voraussetzungen zur Durchführung der Identitätsfeststellung aufgrund der Hautfarbe nicht gegeben
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stellte fest, dass der Kläger durch sein auffälliges Verhalten zwar Anlass zu der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Verdachtsunabhängige Personenkontrolle der Bundespolizei im ICE rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 22.10.2015
[Aktenzeichen: 1 K 5060/13]) - Bundespolizei darf zur Identitätsfeststellung Zugreisende verdachtsunabhängig kontrollieren
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.02.2012
[Aktenzeichen: 5 K 1026/11.KO])
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Dokument-Nr. 26281
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