Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2020
- 6 B 212/20 -
OVG: Löwenkopf-Tätowierung schließt Einstellung bei der Polizei nicht aus
Löwenkopf-Tattoo lässt keinen Rückschluss auf charakterliche Ungeeignetheit eines Polizeibewerbers zu
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat eine Eilentscheidung des VG Gelsenkirchen bestätigt, mit der das Land NRW verpflichtet worden ist, einen tätowierten Einstellungsbewerber für den Polizeivollzugsdienst vorläufig weiterhin am Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen.
Der aus Recklinghausen stammende Antragsteller hat sich um die
Landesamt lehnte Einstellung wegen Zweifel an charakterlicher Eignung ab
Nachdem er das Testverfahren erfolgreich durchlaufen hatte, lehnte das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der
VG: Tätowierung steht Einstellung nicht entgegen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat demgegenüber entschieden, die
OVG: Tätowierung lässt nicht in jedem Fall Rückschlüsse auf Gesinnung des Bewerbers zu
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts könnte ein berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung gegeben sein, wenn Art und Inhalt vorhandenen Körperschmucks auf eine innere
Gewaltverherrlichende Einstellung nicht allein aus Löwenkopf-Tattoo ableitbar
Der fein konturierten, realitätsgetreuen Abbildung eines männlichen Löwenkopfes in brüllender Manier komme kein in ihrem Deutungsgehalt eindeutiger, die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Frage stellender Inhalt zu. Angesichts der Intensität des mit der Ablehnung verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit bedürfe es weiterer Anhaltspunkte, um aus dem vom Antragsteller gewählten Motiv auf eine Eignungszweifel begründende, hier insbesondere gewaltverherrlichende
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2020
Quelle: Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 29.01.2020
[Aktenzeichen: 1 L 1813/19]
- Löwenkopf-Tätowierung kein Hindernis bei Bewerbung für Polizeivollzugsdienst
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.09.2018
[Aktenzeichen: 6 A 2272/18]) - Tätowierte Schusswaffen mit Schlagring in nicht sichtbaren Bereich steht Einstellung einer Polizeibewerberin nicht entgegen
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.07.2022
[Aktenzeichen: 4 S 1317/22])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28730
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28730
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.