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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2020
- 7 B 1616/20 -
Bei Einhaltung der Abstandsflächen sind Verschattungen einer Photovoltaikanlage durch Bauvorhaben auf Nachbargrundstück hinzunehmen
Keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme
Bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen sind Verschattungen einer Photovoltaikanlage, die durch ein Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück entstehen, hinzunehmen. Eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme liegt dann nicht vor. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Grundstückseigentümer im Jahr 2020 vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen eine seinem Nachbarn erteilte Baugenehmigung erhoben. Zugleich beantragte er Eilrechtsschutz. Der Nachbar wollte auf seinem Grundstück ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Der klagende Grundstückseigentümer bemängelte, dass durch das
Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Verschattung der Photovoltaikanlage
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme wegen der geltend gemachten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Köln, Beschluss
[Aktenzeichen: 2 L 1586/20]
- Verschattung eines Grundstücks durch Bäume des Nachbarn begründet keinen Beseitigungsanspruch
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.07.2015
[Aktenzeichen: V ZR 229/14]) - Anspruch auf Rückschnitt von geschützten Bäumen zwecks effizienter Nutzung einer Solaranlage setzt Abwägung aller Umstände des Einzelfalls voraus
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.12.2023
[Aktenzeichen: 9 K 7173/22])
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Dokument-Nr. 29765
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