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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.01.2011
- 8 A 2751/09 -
OVG Nordrhein-Westfalen: 2008 eingerichtete Kölner Umweltzone ist rechtmäßig
Ein Nicht-Erreichen der angestrebten Immissionsverbesserung, führt nicht zur Rechtswidrigkeit der derzeitigen Verkehrsregelung
Die zum 1. Januar 2008 in den Kölner Stadtteilen Deutz, Mühlheim und Innenstadt eingerichtete Umweltzone ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und bestätigte damit die Feststellung des Verwaltungsgerichts Köln.
Die Einrichtung der
Luftreinhalteplan rechtlich nicht zu beanstanden
Der Argumentation des Klägers, dass die Einrichtung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 10944
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