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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 09.10.2009
- 18 K 5493/07 und 18 K 8188/08 -
VG Köln: Kölner Umweltzone ist rechtmäßig
Geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme zur Minderung von Luftverunreinigungen
Die zum 1. Januar 2008 in weiten Teilen der Kölner Innenstadt, Deutz und Mühlheim eingerichtete Umweltzone ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und wies damit Klagen von Verkehrsteilnehmern gegen die in der Umweltzone bestehenden Verkehrsbeschränkungen ab.
Die
Richter: Umweltzone ist eine geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme, um Luftverunreinigungen dauerhaft zu vermindern
Damit hatten die Kläger beim Verwaltungsgericht aber keinen Erfolg. Die Einrichtung der
Gericht entschied nicht über Ausschluss auch der Fahrzeuge mit roter Plakette ab dem Jahr 2010
Zu überprüfen waren in beiden Verfahren die bis zum Jahresende 2009 geltenden Regelungen des Luftreinhalteplanes, das heißt der Ausschluss der Fahrzeuge, für die überhaupt keine Plakette erteilt werden kann. Über denkbare, aber noch nicht feststehende weitere Stufen, etwa den Ausschluss auch der Fahrzeuge mit roter Plakette ab dem Jahr 2010, hatte das Gericht nicht zu entscheiden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2009
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Köln
- Umweltzone Hannover ist rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 21.04.2009
[Aktenzeichen: 4 A 5211/08 und 4 A 5289/08]) - Umweltzone in Berlin: Keine Ausnahmegenehmigung ohne Kraftfahrzeug
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 31.01.2008
[Aktenzeichen: VG 10 A 9.08, VG 10 A 10.08]) - VG Stuttgart: Keine Ausnahme für Fahrverbot in Stuttgarter Umweltzone
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.06.2009
[Aktenzeichen: 6 K 1387/09])
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Dokument-Nr. 8589
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