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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.06.2010
- 1 A 10474/10.OVG -
Anwohner muss Straßenlaterne vor Wohnhaus hinnehmen
Von Straßenlaterne ausgehende Lichtimmissionen im innerstädtischen Bereich sind ortsüblich und nicht zu beanstanden
Der Eigentümer eines Grundstücks in einem Bahnhofsumfeld muss eine Straßenlaterne vor seinem Wohnhaus und damit einhergehende Lichtimmissionen hinnehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Streitfall befand sich vor dem im Bahnhofsumfeld liegenden
VG: Lichteinfall von mehr als 1 Lux im Obergeschoss muss vermieden werden
Der Kläger begehrte die Beseitigung
Anwohner kann Schließen der Rollläden Beeinträchtigungen mindern
Der Kläger müsse die von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2010
Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 9896
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