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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2011
- 10 A 11091/10.OVG -
Keine Erhöhung des Unfallruhegehalts für bedrohten Richter
Erhöhung des Unfallruhegehalts nur bei Gefahr einer schweren Körperverletzung bei Ausübung fes Dienstes
Ein Richter, der infolge von Drohungen und Beleidigungen eines Prozessbeteiligten dienstunfähig erkrankt, kann keine Erhöhung seines Unfallruhegehalts verlangen. Dies entschied heute das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der Kläger – ein
Bei Angriff bestand keine ernstliche Gefahr einer Körperverletzung
Eine Erhöhung des Unfallruhegehalts komme von Gesetzes wegen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, und zwar insbesondere dann, wenn der Betroffene in Ausübung seines Dienstes durch eine Gewalttat in die Gefahr einer schweren Körperverletzung gebracht worden sei. Diese Voraussetzungen erfülle der Kläger nicht. Er sei von dem Prozessbeteiligten zwar beleidigt und bedroht worden. Zur Anwendung körperlicher Gewalt sei es indes nicht gekommen. Auch habe keine ernstliche Gefahr einer Körperverletzung bestanden. Die Erkrankung des Klägers sei Folge seines persönlichen Gefahrempfindens und damit nur mittelbar auf den Angriff des Beteiligten zurückzuführen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 11504
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