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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.10.2013
- 2 A 11261/12.OVG -
Witwe hat trotz nur fünf monatiger Ehe Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgung
Kurze Ehezeit muss nicht immer auf "Versorgungsehe" schließen lassen
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Witwe eines mit nur 51 Jahren an Krebs verstorbenen Polizeibeamten, den sie rund fünf Monate vor seinem Tod geheiratet hatte, ein Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgung (Witwengeld) zusteht, weil es sich trotz der kurzen Ehezeit nicht um eine "Versorgungsehe" gehandelt hat.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod ihres Mannes im Jahre 2010 lehnte das beklagte Land ihren Antrag auf Witwenversorgung mit der Begründung ab, hier habe eine so genannte
Heiratsentschluss wurde nachweislich bereits vor Bekanntwerden der lebensbedrohlichen Erkrankung gefasst
Die gesetzliche Vermutung, wonach eine Ehe, die weniger als ein Jahr gedauert habe, als eine "Versorgungsehe" anzusehen sei, habe die Klägerin widerlegt. Zwar greife diese Vermutung regelmäßig, wenn die Heirat - wie hier - in Kenntnis einer schweren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Witwenrente nach nur 19 Tagen Ehe – Langes Scheidungsverfahren verhinderte frühere Hochzeit
(Sozialgericht Berlin, Urteil vom 30.05.2012
[Aktenzeichen: S 11 R 5359/08]) - Keine Witwenrente nach 17-tägiger Ehe
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.11.2011
[Aktenzeichen: L 5 R 320/10]) - Keine Witwenrente bei Versorgungsehe - Heirat während schwerer Krebserkrankung
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 31.07.2009
[Aktenzeichen: L 5 R 240/05])
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Dokument-Nr. 17180
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