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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2010
- 2 A 11321/09.OVG -
Beamte haben keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich von nicht genommenem Urlaub
Kein finanzieller Nachteil wegen Krankheit aufgrund Fortzahlung voller Bezüge
Ein Beamter hat keinen Anspruch auf die finanzielle Abgeltung von Urlaub, den er krankheitsbedingt nicht nehmen konnte. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger war vor seiner Pensionierung ein Jahr lang ununterbrochen dienstunfähig erkrankt. Er begehrt eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 9.980,17 € für 62 Urlaubstage, die er in den Jahren 2007 und 2008 krankheitsbedingt nicht nehmen konnte. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Beamter hat durch nicht genommenen Urlaub keine finanziellen Nachteile
Das Beamtenrecht sehe - anders als das Arbeitsrecht - keine Abfindung für nicht genommenen Erholungsurlaub vor. Ein solcher Anspruch ergebe sich auch nicht aus europarechtlichen Regelungen. Zwar sei danach
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2010
Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 9569
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