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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.07.2009
- 6 K 1253/08.KO -
Beamter, der in den Ruhestand geht, erhält kein Geld für nicht genommenen Urlaub
Urlaub konnte krankheitsbedingt nicht genommen werden
Ein Landesbeamter kann keine finanzielle Entschädigung für Urlaubstage verlangen, die er krankheitsbedingt vor seiner Versetzung in den Ruhestand nicht nehmen konnte. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Der Kläger,
Richter: Erholungsurlaub eines Beamten kann nicht ausbezahlt werden
Die Klage hatte keinen Erfolg. Der Kläger, so die Richter, habe keinen Anspruch auf die geltend gemachte finanzielle Entschädigung. Der
Erholungsurlaub eines Beamten dient der Erhaltung seiner Arbeitskraft
Während der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 36/2009 des VG Koblenz vom 10.08.2009
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Dokument-Nr. 8277
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