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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.02.2016
- 3 A 11052/15.OVG -
Mehrmonatiges vorsätzliches Fernbleiben vom Schulunterricht rechtfertigt Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst
Vorsätzliches Fernbleiben vom Dienst als Lehrer stellt schwerwiegendes Dienstvergehen dar
Bleibt ein dienstfähiger Beamter über einen Zeitraum von mehreren Monaten vorsätzlich ohne Genehmigung dem Dienst fern, so führt dies in der Regel zu seiner Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der beamtete
Entfernung aus dem Dienst aufgrund der Schwere des Dienstvergehens erforderlich
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufung des Beamten gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil zurück. Der
Staat für erfolgreiche Wahrnehmung des Erziehungsauftrags auf funktionierende Schule angewiesen
Die ordnungsgemäße Erbringung der ihm obliegenden Dienstleistung gehöre aufgrund der unbedingten Angewiesenheit des Dienstherrn auf die Dienstleistung seiner Beamten zu den unabdingbaren Kernpflichten eines jeden Beamten. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 22290
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