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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 22.09.2015
- 3 K 721/15.TR -
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht rechtfertigt Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst an Berufsbildender Schule
Weigerung zum Unterrichten an Berufsbildender Schule stellt Dienstvergehen und Pflichtverstoß dar
Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Lehrer einer Berufsbildenden Schule, der über eine Dauer von zweieinhalb Monaten dem Dienst unentschuldigt ferngeblieben ist, aus dem Dienst entfernt.
Seit seiner Einstellung in den Schuldienst an Berufsbildenden Schulen wurde der
Grund für nichterbrachte Dienstleistung war nicht Dienstunfähigkeit sondern zweifelsfrei mangelnde Bereitschaft
Das Verwaltungsgericht Trier stellten zu diesem Verhalten fest, dass der beklagte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
- Propagandalied der Hitlerjugend im Unterricht: Lehrer zu Recht vorläufig entlassen
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.10.2008
[Aktenzeichen: 5 ME 351/08]) - Versorgungsabschlag für Beamte bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit rechtens
(Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 26.06.2008
[Aktenzeichen: 5 E 1923/07])
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Dokument-Nr. 21771
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