wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2006
6 A 11142/06.OVG -

Kein Abwasserbeitrag bei Pflicht zur Versickerung von Oberflächenwasser

Ist der Eigentümer verpflichtet, das auf seinem Grundstück anfallende Oberflächenwasser versickern zu lassen, darf er nicht zu einem Beitrag für die Beseitigung des Niederschlagswassers herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Das Grundstück der Klägerin, das im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, grenzt an eine Straße, in der ein Abwasserkanal verläuft. Auf der Grundlage des Bebauungsplanes wurde der Klägerin in der Baugenehmigung für die Errichtung einer Lagerhalle aufgegeben, das Oberflächenwasser auf dem Grundstück versickern zu lassen, statt es in den Abwasserkanal einzuleiten. Trotzdem verlangte die zuständige Verbandsgemeinde die Zahlung eines Beitrages für die Niederschlagswasserbeseitigung. Die hiergegen erhobene Klage hatte bereits vor dem Verwaltungsgericht Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Die Klägerin sei für die Beseitigung des Niederschlagswassers nicht beitragspflichtig. Die Auflage in der ihr erteilten Baugenehmigung ordne die Versickerung des Oberflächenwassers auf dem Grundstück an. Deshalb sei der Klägerin verbindlich untersagt, Niederschlagswasser in den vorhandenen Kanal einzuleiten, so das Oberverwaltungsgericht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 03/07 des OVG Rheinland-Pfalz vom 16.01.2007

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Abwassergebühren | Beitragspflicht | Niederschlagswasser

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3669 Dokument-Nr. 3669

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3669

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?