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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.04.2008
- 6 A 11354/07.OVG -
Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen
Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger ist mit Hauptwohnsitz in der elterlichen Wohnung in Landau und mit Nebenwohnsitz in seinem Studienort Mainz gemeldet. Die Stadt forderte von ihm für die Nebenwohnung
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 27/08 des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.05.2008
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Dokument-Nr. 6132
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